Erklärungen zu den KAT-Symbolen bei Feuerwerk

 

 

Kein pyrotechnischer Artikel
Diese Artikel unterliegen keinerlei Beschränkungen und können frei verkauft werden. Als Kunde unseres Onlineshops müssen Sie aber generell 18 Jahre alt sein. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis).

 

Feuerwerk KAT 1
Darf nicht an Personen unter 12 Jahren abgegeben werden. Als Kunde unseres Onlineshops müssen Sie aber generell 18 Jahre alt sein. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis) - Sie benötigen keinen weiteren Ausweis oder dergleichen.

 

Feuerwerk KAT 2
Darf nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. Als Kunde unseres Onlineshops müssen Sie aber generell 18 Jahre alt sein. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis) - Sie benötigen keinen weiteren Ausweis oder dergleichen.

 

Feuerwerk KAT 3
Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis) - Sie benötigen keinen weiteren Ausweis oder dergleichen.

 

Pyrotechnischer Artikel KAT T1
Diese Artikel sind für den gewerblichen Bereich geeignet und meistens mit E-Zünder ausgestattet. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Es genügt die Vorlage Ihrer ID (Altersnachweis) - Sie benötigen keinen weiteren Ausweis oder dergleichen.

 

Pyrotechnischer Artikel KAT P1
Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Pyrotechnische Gegenstände ausser Feuerwerkskörper und pyrotechnischen Gegenstände für die Verwendung auf
Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen. Für den Verkauf ist eine entsprechende Verkaufsbewilligung des Kantons notwendig. Es besteht Buchführungspflicht. (Nur für den Verkäufer, nicht für den Kunden, bzw. Verwender)

 

Pyrotechnischer Artikel KAT P2
Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Pyrotechnische Gegenstände ausser Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die nur für die Handhabung oder Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen bestimmt sind. Für den Verkauf ist eine entsprechende Verkaufsbewilligung des Kantons notwendig. Es besteht Buchführungspflicht (auch für den Verwender).


 

Pyrotechnischer Artikel KAT T2
Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Pyrotechnische Gegenstände, die für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen auf Bühnen im Innen- und Aussenbereich, einschliesslich der Verwendung bei Film- und Fernsehproduktionen oder ähnlichen Verwendungen
bestimmt sind. Für den Bezug ist ein Erwerbsschein oder eine Abbrandbewilligung nach SprstV Artikel 47 notwendig.
Für den Verkauf ist eine entsprechende Verkaufsbewilligung des Kantons notwendig. Es besteht Buchführungspflicht
(auch für den Verwender). 

 

Grossfeuerwerk KAT FWA
Für diese Artikel benötigen Sie einen FWA Ausweis und eine Abbrandgenehmigung oder einen Erwerbschein. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

 

Grossfeuerwerk KAT FWB
Für diese Artikel benötigen Sie einen FWB Ausweis und eine Abbrandgenehmigung oder einen Erwerbschein. Darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Datei

Symbolerklärung - Feuerwerkskategorien Erklärung - pyro-tec.ch kaufen